Koordinierungsstelle für Integration - Projekt "Zusammenleben in Südtirol"

ab 2023 müssen, laut Beschluss vom 30.12.2019, Nr. 1182, Bürger*innen aus Nicht-EU-Ländern, die für das...

Veröffentlichungsdatum:

05.04.2022

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ab 2023 müssen, laut Beschluss vom 30.12.2019, Nr. 1182, Bürger*innen aus Nicht-EU-Ländern, die für das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld ansuchen, sowohl ihre Kenntnisse in einer der Landessprachen auf Niveau A2, als auch ihre Kenntnis der lokalen Gesellschaft und Kultur nachweisen.

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